Falax HandwerkKostenlos testen
Rechtliches

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Nutzung der Software „Falax Handwerk" (nachfolgend „Falax") von Falax-Bau, Inhaber Majd Y. M. Almassri, Zweibrücker Str. 54, 13583 Berlin (nachfolgend „Anbieter").

Kurz gesagt: Falax ist monatlich kündbar, ohne automatische Jahresverlängerung. Ihre Daten gehören Ihnen, liegen in Deutschland und lassen sich jederzeit exportieren — auch nach Vertragsende und auch bei einer Sperre. Wir nutzen Ihre Daten nicht für eigene Zwecke und nicht zum Training von KI. Maßgeblich ist der Text unten.

§ 1 Geltungsbereich und Begriffe

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung von Falax zwischen dem Anbieter und dem Kunden. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

(2) Begriffe: Kunde ist der Betrieb, der Falax bucht. Nutzer sind der Inhaber und die Mitarbeiter des Kunden, denen er einen Zugang einrichtet. Instanz ist der eigene, von anderen Kunden getrennte Bereich des Kunden. Kundendaten sind alle Inhalte, die der Kunde oder seine Nutzer in Falax eingeben oder hochladen. Endkunden sind die Kunden des Kunden. Textform umfasst auch E-Mail.

§ 2 Vertragspartner und Vertragsschluss

(1) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, insbesondere Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe. Mit der Anmeldung bestätigt der Kunde, als Unternehmer zu handeln, und die anmeldende Person, ihn vertreten zu dürfen. Die Endkunden des Kunden dürfen Verbraucher oder Unternehmer sein.

(2) Die Darstellung von Falax auf der Webseite ist kein verbindliches Angebot. Der Vertrag über den kostenlosen Test kommt mit der Bestätigung der E-Mail-Adresse zustande, der Vertrag über einen Tarif, wenn der Kunde den Tarif bucht und der Anbieter dies in Textform bestätigt oder den Tarif freischaltet.

§ 3 Kostenloser Test

(1) Der Kunde kann Falax 7 Tage kostenlos testen, mit allen Funktionen. Der Test endet automatisch; er verlängert sich nicht und verursacht keine Kosten. Zahlungsdaten werden nicht abgefragt.

(2) Bucht der Kunde bis zum Testende keinen Tarif, wird der Zugang gesperrt. 30 Tage nach Testende werden die Testinstanz und alle darin gespeicherten Daten gelöscht. Bucht der Kunde in dieser Zeit einen Tarif, geht es mit seinen Daten weiter.

(3) Der Anbieter kann die Zahl gleichzeitiger Tests begrenzen; Anmeldungen darüber kommen auf eine Warteliste. Ein Anspruch auf einen Test besteht nicht.

§ 4 Leistungen

(1) Der Anbieter stellt Falax als Online-Dienst (Software as a Service) zur Nutzung über den Browser auf PC, Tablet und Handy bereit. Falax ist eine Firmenverwaltung für Handwerksbetriebe, unter anderem mit Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen (auch als E-Rechnung im Format XRechnung und ZUGFeRD), Kalkulator, Aufmaß, Arbeitsberichten, Lieferscheinen, digitalen Unterschriften, Zeiterfassung mit Stempeluhr, Einsatzplanung und Kalender, Belegverwaltung, Kassenbuch, Buchungsjournal mit DATEV-Export, Umsatzsteuer-Voranmeldung, Steuerberater-Zugang, Kundenportal, Postfach und Team-Chat. Der genaue Umfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Fassung der Software und dem gebuchten Tarif. Funktionen, die in der Software als „bald" oder „in Vorbereitung" gekennzeichnet sind (z. B. die direkte Bankverbindung), gehören erst ab ihrer Freischaltung zum Leistungsumfang.

(2) Jeder Kunde erhält eine eigene Instanz. Die Daten werden auf Servern in Deutschland gespeichert und verarbeitet; Orte und Dienstleister nennt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

(3) Der Anbieter entwickelt Falax weiter und darf es dabei ändern, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Sollen wesentliche Funktionen entfallen, kündigt der Anbieter dies mindestens sechs Wochen vorher in Textform an; der Kunde kann dann zum Zeitpunkt der Änderung kündigen. Bereits bezahlte Entgelte für die Zeit danach werden erstattet.

(4) Beschreibungen von Funktionen sind keine Garantien im Rechtssinne. Falax ist ein Hilfsmittel und ersetzt keine steuerliche, rechtliche oder betriebswirtschaftliche Beratung. Für die inhaltliche Richtigkeit von Angeboten, Rechnungen, Belegen, Buchungen und Steuermeldungen bleibt der Kunde verantwortlich.

(5) Mitteilungen der Software (z. B. Hinweise zum Arbeitszeitgesetz, zur Umsatzsteuer oder zu Fristen) sind Hilfen ohne Gewähr für Vollständigkeit. Funktionen wie die Festschreibung versendeter Rechnungen, Stornobuchungen im Kassenbuch oder Exporte unterstützen den Kunden bei einer ordnungsmäßigen Buchführung; eine Bescheinigung oder Zertifizierung der Software nach den GoBD wird damit nicht zugesagt.

§ 5 Tarife, Preise und Tarifwechsel

(1) Es gelten die Tarife und Preise zum Zeitpunkt der Buchung, derzeit monatlich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer:

(2) Der Zugang des Inhabers zählt nicht mit. Mitarbeiter ohne eigenen App-Zugang (deren Zeiten, Urlaub und Lohn der Kunde erfasst) sind in jedem Tarif unbegrenzt.

(3) Ein Wechsel in einen höheren Tarif gilt ab dem Tag des Wechsels, ein Wechsel in einen niedrigeren ab dem nächsten Abrechnungsmonat. Ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif löscht keine Daten: Zugänge über der neuen Grenze bleiben bestehen, es können nur keine neuen freigeschaltet werden; Bereiche, die der neue Tarif nicht enthält, werden ausgeblendet, ihre Daten bleiben erhalten.

(4) Preisgarantie: Für einen gebuchten Tarif bleibt der Preis fest, solange der Vertrag läuft. Neue Preise gelten nur für neue Verträge. Ändert sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz, wird der Bruttobetrag entsprechend angepasst.

(5) Der Anbieter kann einem Kunden einen Tarif kostenlos überlassen (Freizugang), befristet oder unbefristet. Es gelten diese AGB samt AVV mit folgenden Abweichungen: Ein Entgelt fällt nicht an; die Haftung richtet sich nach § 15 Abs. 4. Einen unbefristeten Freizugang kann der Anbieter mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform beenden. Mit dem Ende des Freizugangs wird der Zugang gesperrt; kostenpflichtig wird er nur, wenn der Kunde einen Tarif bucht. Bucht er innerhalb von 30 Tagen nach dem Ende keinen Tarif, gilt § 13 Abs. 3 entsprechend; die Löschung kündigt der Anbieter vorher in Textform an.

(6) Jahresabo: Statt monatlich kann der Kunde jährlich zahlen. Der Jahrespreis beträgt zehn Monatspreise nach Abs. 1 (zwei Monate gratis; derzeit Basis 390 €, Pro 690 €, Max 890 € im Jahr zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer) und wird für die Laufzeit im Voraus berechnet. Die Laufzeit beträgt zwölf Monate ab Buchung und verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der Laufzeit gekündigt wird. Ein Wechsel von monatlicher zu jährlicher Zahlung ist jederzeit möglich; die neue Laufzeit beginnt mit dem Wechsel, der bereits bezahlte Rest des Monats wird angerechnet. Ein Wechsel von jährlicher zu monatlicher Zahlung gilt ab dem Ende der laufenden Laufzeit. Ein Wechsel in einen höheren Tarif gilt auch im Jahresabo ab dem Tag des Wechsels; der Unterschied wird für den Rest der Laufzeit anteilig berechnet. Ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif gilt ab der nächsten Laufzeit.

§ 6 Rechnung und Zahlung

(1) Das Entgelt wird monatlich im Voraus berechnet (beim Jahresabo nach § 5 Abs. 6 jährlich im Voraus) und ist 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig, bei Zahlung über den Zahlungsdienstleister (Abs. 2) mit dem Einzug zu Beginn des Abrechnungszeitraums. Der Kunde ist damit einverstanden, Rechnungen elektronisch per E-Mail zu erhalten, auch als E-Rechnung.

(2) Der Kunde zahlt per Überweisung oder per SEPA-Lastschrift (wenn er ein Mandat erteilt). Bucht der Kunde seinen Tarif online, zahlt er über den Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe, Ltd., Dublin), z. B. per Karte oder SEPA-Lastschrift; der Monatsbetrag (beim Jahresabo der Jahresbetrag) wird dann bis zum Vertragsende im Voraus über die gewählte Zahlungsart eingezogen. Für den Zahlungsdienst gelten dessen Bedingungen. Der Kunde sorgt für ausreichende Deckung; Kosten einer Rücklastschrift oder Rückbuchung, die er zu vertreten hat, trägt er.

(3) Gerät der Kunde in Verzug, gelten die gesetzlichen Regeln (§§ 286, 288 BGB). Ist er mit einer Zahlung länger als 14 Tage nach Mahnung im Verzug, darf der Anbieter den Zugang sperren; er kündigt die Sperre vorher in Textform mit einer letzten Frist an. Die Daten bleiben erhalten; nach Zahlungseingang wird der Zugang unverzüglich wieder freigeschaltet. Auch während einer Sperre stellt der Anbieter dem Kunden auf Anfrage kostenlos einen vollständigen Export seiner Daten bereit, damit er seine Aufbewahrungspflichten erfüllen kann.

(4) Bleibt eine fällige Forderung trotz Mahnung offen, darf der Anbieter sie durch einen Rechtsanwalt oder ein Inkassounternehmen geltend machen lassen.

(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus diesem Vertrag zu.

§ 7 Verfügbarkeit, Wartung und Hilfe

(1) Falax ist rund um die Uhr erreichbar; der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit von 99 % an. Zugesagt ist eine Verfügbarkeit von 97 % im Monatsmittel. Nicht eingerechnet sind angekündigte Wartungsarbeiten und Störungen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (z. B. Ausfälle des Rechenzentrums oder des Internets außerhalb seines Einflussbereichs, höhere Gewalt).

(2) Wartungsarbeiten kündigt der Anbieter möglichst 48 Stunden vorher in der Software oder per E-Mail an und legt sie möglichst in die Nacht oder auf das Wochenende. Dringende Sicherheitsupdates dürfen auch ohne Ankündigung eingespielt werden.

(3) Unterschreitet die Verfügbarkeit in einem Monat aus Gründen, die der Anbieter zu vertreten hat, 97 %, schreibt der Anbieter dem Kunden auf Verlangen 10 % des Monatsentgelts gut. Weitergehende Rechte nach § 8 und § 15 bleiben unberührt.

(4) Hilfe gibt es jederzeit über den Hilfe-Assistenten in der Software und per E-Mail. Der Anbieter beantwortet Anfragen an Werktagen in der Regel innerhalb von zwei Werktagen; Störungen, die die Nutzung wesentlich behindern, bearbeitet er vorrangig. Schulungen und Anpassungen an die Wünsche einzelner Kunden schuldet er nicht.

§ 8 Mängel

(1) Für Mängel der Software gelten die Vorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB), soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist. Der Kunde meldet Mängel unverzüglich und möglichst nachvollziehbar in Textform.

(2) Der Anbieter beseitigt gemeldete Mängel in angemessener Frist; schwere Mängel, die die Nutzung wesentlich beeinträchtigen, so schnell wie möglich. Er kann einen Mangel auch durch eine zumutbare Umgehung beheben.

(3) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bei Vertragsschluss schon vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Das Recht zur Minderung bleibt unberührt.

§ 9 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde hält die Zugangsdaten geheim, schützt sie vor Missbrauch und nutzt die angebotenen Schutzmaßnahmen (z. B. Zwei-Faktor-Anmeldung) angemessen. Er richtet Zugänge und Rechte seiner Nutzer selbst ein, ist für deren Handeln verantwortlich und sperrt Zugänge ausgeschiedener Mitarbeiter.

(2) Der Kunde speichert keine rechtswidrigen Inhalte, verletzt keine Rechte Dritter und nutzt Falax nicht so, dass der Betrieb für andere Kunden beeinträchtigt wird (z. B. massenhafter Versand, automatisierte Massenabfragen, Angriffe auf die Sicherheit).

(3) Der Kunde nutzt einen aktuellen Browser und hält seine Geräte auf aktuellem Stand.

(4) Zeiterfassung und Stempeluhr sind Hilfsmittel für die Aufzeichnungspflichten des Kunden als Arbeitgeber. Für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes, des Mindestlohngesetzes und arbeitsrechtlicher Vorgaben (z. B. Mitbestimmung des Betriebsrats, Information der Beschäftigten über die Datenverarbeitung) bleibt der Kunde verantwortlich. Hinweise der Software zum Arbeitszeitgesetz ersetzen keine Prüfung. Falax füllt Arbeitszeiten nicht automatisch aus.

(5) Kalkulationswerte, Zeiten und Materialpreise im Kalkulator sind unverbindliche Richtwerte. Preisdateien von Großhändlern (z. B. Datanorm) importiert der Kunde in eigener Verantwortung; er stellt sicher, dass er sie verwenden darf, und prüft Preise vor der Weitergabe an seine Kunden.

(6) Lässt der Kunde Arbeitsberichte, Lieferscheine oder Auftragsbestätigungen auf dem Gerät unterschreiben, handelt es sich um eine einfache elektronische Unterschrift. Ob sie im Einzelfall als Nachweis genügt, beurteilt der Kunde selbst.

(7) Der Kunde prüft Rechnungen, E-Rechnungen und Steuermeldungen (z. B. Umsatzsteuer-Voranmeldung) vor dem Versand. Für die Ordnungsmäßigkeit seiner Buchführung nach den GoBD, einschließlich einer Verfahrensdokumentation, ist er selbst verantwortlich.

(8) Gegenüber seinen Endkunden, Mitarbeitern und sonstigen Personen, deren Daten er in Falax speichert, ist der Kunde selbst verantwortlich — insbesondere für den Datenschutz (er ist Verantwortlicher im Sinne der DSGVO), das Verbraucherrecht (z. B. Widerrufsbelehrung, Preisangaben), seine eigenen Geschäftsbedingungen und die steuerlichen Pflichten. Vorlagen und Texte der Software sind Hilfen, keine Rechtsberatung.

(9) Verletzt der Kunde schuldhaft Pflichten aus Abs. 2 oder 8 und nehmen Dritte deshalb den Anbieter in Anspruch, stellt der Kunde den Anbieter von diesen Ansprüchen einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung frei. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich und stimmt die Verteidigung mit ihm ab.

§ 10 Kundendaten und Datenschutz

(1) Alle Kundendaten bleiben Daten des Kunden. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Kundendaten nur im Auftrag des Kunden nach dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV), der mit diesem Vertrag als vereinbart gilt. Bei Widersprüchen geht die AVV vor.

(2) Der Anbieter wertet die Kundendaten nicht für eigene Zwecke aus, verwendet sie weder zum Training von KI-Modellen noch für Werbung und gibt sie nicht an Dritte weiter, soweit dies nicht für den Betrieb (z. B. Hosting, Versand von System-E-Mails) nötig oder vom Kunden veranlasst ist. Zugriff auf Kundendaten nimmt der Anbieter nur, soweit es zur Behebung von Störungen nötig ist oder der Kunde darum bittet.

(3) Unterauftragnehmer sind in der AVV aufgeführt. Über neue Unterauftragnehmer informiert der Anbieter vorher in Textform; der Kunde kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen und, wenn keine Einigung gelingt, zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.

(4) Welche Daten der Anbieter über den Kunden selbst (z. B. für Vertrag und Abrechnung) verarbeitet, steht in der Datenschutzerklärung.

§ 11 Zugänge für Dritte und Dienste Dritter

(1) Der Kunde kann Dritten Zugang zu Teilen seiner Daten geben, insbesondere seinem Steuerberater (Steuerberater-Zugang, nur lesend) und seinen Endkunden (Kundenportal, nur deren eigene Unterlagen). Die Auswahl dieser Personen und die Rechtsgrundlage der Weitergabe verantwortet der Kunde; er kann solche Zugänge jederzeit sperren. Abrufe durch den Steuerberater werden im Protokoll des Kunden festgehalten.

(2) Einige Funktionen arbeiten mit Diensten Dritter, die der Kunde selbst einrichtet und mit eigenen Zugangsdaten oder Schlüsseln nutzt — z. B. E-Mail-Postfächer, Online-Banking und Kontoumsätze, KI-Auswertung, soziale Netzwerke, Zahlungsdienste für Bezahllinks. Für diese Dienste gelten die Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Der Anbieter haftet nicht für deren Verfügbarkeit oder Inhalte, sondern nur für die eigene Anbindung. Ergebnisse automatischer Auswertungen (z. B. erkannte Belegdaten, KI-Vorschläge) prüft der Kunde vor der Verwendung.

(3) Die eingebaute KI (ab Tarif Pro) läuft auf dem Server des Anbieters; dafür werden keine Daten an Dritte übermittelt. Externe KI-Dienste nutzt Falax nur, wenn der Kunde selbst einen eigenen Schlüssel hinterlegt oder den Claude-Konnektor mit seinem eigenen Claude-Konto verbindet; dann ruft der jeweilige Dienst die Daten ab, die für die Anfrage des Kunden nötig sind, und es gelten dessen Bedingungen. Der Kunde kann externe KI-Dienste mit dem Schalter „Nur eingebaute KI" sperren. Der Hilfe-Assistent arbeitet ohne KI-Dienst.

(4) Exporte für Dritte (z. B. DATEV-Buchungsstapel, E-Rechnung, ELSTER-Datei) erstellt Falax nach den veröffentlichten Formatvorgaben. Ob ein Empfänger eine Datei annimmt, hängt auch von dessen Einstellungen ab; den Abgleich mit seinem Steuerberater übernimmt der Kunde.

§ 12 Datensicherung, Export, Löschung und Lösch-Nachweis

(1) Der Kunde kann seine Daten jederzeit selbst exportieren (u. a. Sicherung als ZIP, DATEV-Export, PDF-Belege). Der Anbieter sichert die Daten täglich (Aufbewahrung: 14 Tage, Wochensicherungen 8 Wochen, Monatssicherungen 12 Monate); Orte und Schutz der Sicherungen beschreibt Anlage 1 der AVV. Falax ist kein Archiv für die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen des Kunden (§ 147 AO, § 257 HGB). Der Kunde ist dennoch gehalten, wichtige Daten regelmäßig selbst zu exportieren.

(2) Löschungen, die der Kunde oder seine Nutzer in Falax vornehmen (z. B. Papierkorb leeren, Bereiche zurücksetzen, ein Unternehmen löschen), führt die Software auf deren Anweisung aus; bei großen Löschungen verlangt sie eine Bestätigung mit Passwort. Einzeln gelöschte Dokumente liegen zunächst im Papierkorb.

(3) Jede Löschung und jede Kündigung wird mit Zeitpunkt, handelnder Person, IP-Adresse und Umfang in einem fälschungssicheren Lösch-Nachweis festgehalten, den der Kunde in der Software einsehen kann. Dieser Nachweis gilt zwischen den Parteien als Beleg dafür, wer wann was gelöscht hat, solange der Kunde nicht das Gegenteil nachweist.

(4) Vor großen Löschungen legt die Software eine Sicherheitskopie an, die 30 Tage aufbewahrt wird. Auf Wunsch des Kunden stellt der Anbieter innerhalb dieser Frist bzw. aus den Sicherungen nach Abs. 1 den früheren Stand wieder her. Für eine Wiederherstellung infolge eigener Löschung des Kunden kann der Anbieter den Aufwand nach vorheriger Mitteilung angemessen berechnen. Für Daten, die der Kunde selbst gelöscht hat und die nach Ablauf dieser Fristen nicht mehr vorhanden sind, haftet der Anbieter nicht.

§ 13 Laufzeit, Kündigung und Vertragsende

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit, ohne Mindestlaufzeit und ohne automatische Verlängerung um feste Zeiträume. Beide Seiten können ihn mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen. Beim Jahresabo gelten abweichend die Laufzeit und die Kündigungsfrist nach § 5 Abs. 6 (14 Tage zum Ende der Laufzeit). Die Kündigung bedarf der Textform; der Kunde kann außerdem in Falax unter Einstellungen → Tarif kündigen (zur Bestätigung werden der Grund, die Vertragsnummer aus den Rechnungen des Anbieters und das Passwort des Chef-Zugangs abgefragt), erhält dort sofort das Vertragsende angezeigt und kann die Kündigung bis dahin zurücknehmen.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit dem Entgelt für zwei Monate in Verzug ist oder Falax trotz Abmahnung für rechtswidrige Zwecke nutzt.

(3) Mit Vertragsende sperrt der Anbieter den Zugang. Der Kunde hat danach 30 Tage Zeit, seine Daten zu exportieren; auf Anfrage stellt der Anbieter in dieser Zeit kostenlos einen vollständigen Export bereit. Danach löscht der Anbieter die Instanz mit allen Daten, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht. Sicherungskopien laufen nach dem Zyklus in § 12 Abs. 1 aus (spätestens nach 12 Monaten). Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Kunden erfüllt der Kunde mit seinem Export selbst.

(4) Bereits bezahlte Entgelte für die Zeit nach dem Vertragsende werden anteilig erstattet, wenn der Vertrag nicht aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund endet.

§ 14 Nutzungsrecht und Rechte des Anbieters

(1) Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, Falax für seinen eigenen Geschäftsbetrieb zu nutzen und seinen Nutzern zugänglich zu machen. Eine Weitergabe an Dritte, ein Weiterverkauf oder eine Bearbeitung der Software ist nicht gestattet; §§ 69d, 69e UrhG bleiben unberührt.

(2) Rechte an der Software, an Vorlagen, Texten und Abbildungen bleiben beim Anbieter. Vorlagen darf der Kunde für seine eigenen Dokumente frei verwenden.

(3) Anregungen und Verbesserungsvorschläge des Kunden darf der Anbieter zur Weiterentwicklung von Falax nutzen. Mit dem Namen, Logo oder Aussagen des Kunden wirbt der Anbieter nur mit dessen ausdrücklicher, jederzeit widerruflicher Einwilligung.

§ 15 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit er eine Garantie übernommen hat.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, höchstens auf die Entgelte der letzten zwölf Monate.

(3) Für Datenverlust haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der bei regelmäßigem Export durch den Kunden (§ 12 Abs. 1) nicht entstanden wäre; die eigene Sicherungspflicht des Anbieters nach § 12 bleibt unberührt.

(4) Während des kostenlosen Tests haftet der Anbieter nur für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und die in Abs. 1 genannten Fälle.

(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für Mitarbeiter und Beauftragte des Anbieters.

§ 16 Vertraulichkeit

Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich und nutzen sie nur für diesen Vertrag — auch über das Vertragsende hinaus. Das gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Pflicht offengelegt werden müssen.

§ 17 Änderungen dieser AGB

Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies wegen neuer Gesetze oder Rechtsprechung, neuer Funktionen oder zur Klarstellung erforderlich ist. Er kündigt Änderungen mindestens sechs Wochen vorher in Textform an. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten, gelten sie als angenommen; auf diese Folge weist der Anbieter in der Ankündigung hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Seite zum Inkrafttreten kündigen. Preise und die wesentlichen Leistungen ändern sich nicht über diese Regel: Für Preise gilt die Preisgarantie nach § 5 Abs. 4, für das Entfallen wesentlicher Funktionen § 4 Abs. 3.

§ 18 Übertragung des Vertrags

Der Anbieter darf den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf einen Nachfolger übertragen, der das Angebot fortführt und die Daten unter denselben Bedingungen (insbesondere Serverstandort Deutschland und AVV) weiterverarbeitet. Er teilt dies mindestens sechs Wochen vorher in Textform mit; der Kunde kann zum Zeitpunkt der Übertragung kündigen. Der Kunde darf Rechte aus dem Vertrag nur mit Zustimmung des Anbieters übertragen.

§ 19 Kommunikation

Mitteilungen zum Vertrag erfolgen in Textform an die zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse. Der Kunde hält seine Kontaktdaten aktuell. Wichtige Mitteilungen (z. B. Preis- oder AGB-Änderungen) zeigt der Anbieter zusätzlich in der Software an.

§ 20 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist Berlin, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Da sich das Angebot nur an Unternehmer richtet, finden § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2 BGB keine Anwendung. Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht.

(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: 20. Oktober 2026

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